Sportstätten


Sport liegt im Trend. Immer mehr Menschen sind sportlich aktiv. Sie brauchen ausreichend Räume und Flächen, um sich zu bewegen. Nordrhein-Westfalens sportliche Infrastruktur lässt für keine Sportart Wünsche offen. Über 38.000 Sportstätten aller Art stehen zur Verfügung: Sportplätze und Sporthallen, Hallen- bzw. Freibäder, Tennisanlagen, Wintersporteinrichtungen, Anlagen für den Tanz-, Schieß-, Wasser- und Golfsport und viele andere.

Auf sportliche Großveranstaltungen sind wir bestens eingerichtet. In 24 Großsporthallen finden jeweils mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer Platz, darunter die "KölnArena" mit über 18.000 Plätzen. Insgesamt 9 Stadien mit mehr als 25.000 Zuschauerplätzen stehen, vor allem für Fußballspiele der 1. und 2. Bundesliga, zur Verfügung, darunter sind mit dem "Signal Iduna Park" in Dortmund, der "Veltins Arena" in Gelsenkirchen und dem "RheinEnergieStadion" in Köln 3 FIFA-WM-2006-Stadien. Das Wattenscheider "Lohrheidestadion" bietet Leichtathletinnen und Leichtathleten mit über 20.000 Zuschauerplätzen die geeignete Umgebung für deutsche Meisterschaften.

Einen festen Platz in NRW haben auch der Wintersport (mit 39 Eishallen, der Eisschnelllaufbahn in Grefrath, der Bob- und Rodelbahn in Winterberg, den Skisprungschanzen im Sauerland und den Skihallen in Bottrop und Neuss), der Luftsport, der Kanurennsport und der Pferdesport (mit 7 Galopprennbahnen und 4Trabrennbahnen). In der Aachener Soers wird jährlich einer der bedeutendsten Wettbewerbe im Reitsport veranstaltet: das CHIO. 2006 fanden dort sogar die Weltreiterspiele statt. Die Regattabahn in Duisburg-Wedau, in der ebenfalls jährlich hochkarätige Kanusportveranstaltungen stattfinden, wird 2007 Austragungsort der Kanu-Weltmeisterschaften sein.

Um ein solch flächendeckendes und vielseitiges Angebot sicherzustellen, beteiligt sich das Land an der Finanzierung des Sportstättenbaus. Bis 31. Dezember 2003 gewährte das Land für Sportstätten aller Art Projektzuschüsse, ab 01. Januar 2004 erhalten die Kommunen jährlich über die Sportstättenpauschale Mittel, um ein bedarfsgerechtes Angebot an kommunalen und vereinsgetragenen Sportanlagen zu erhalten und der sich wandelnden Nachfrage ggf. auch durch Neubauten anzupassen. Für schulsportlich benötigte Sportstätten steht den Kommunen zusätzlich die "Schulpauschale" zur Verfügung.

Für Hochleistungssportstätten (Landesleistungszentren, Landesleistungsstützpunkte - ggf. mit Bundesbeteiligung), überregional bedeutsame Zuschauersportanlagen in besonderem Landesinteresse und Sportschulen in Trägerschaft des Landessportbundes NRW oder der Sportverbände gewährt das Land Zuschüsse im Rahmen von Projektförderung. Grundlage dafür sind die ab dem 01. Januar 2009 geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten vom 12. Dezember 2008.

Zusammen mit dem LandesSportBund NRW und der NRW.Bank stellt das Land seit 2008 gemeinnützigen Sportorganistionen mit dem Sportstättenfinanierungsprogramm eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Auf Wunsch berät das Sportministerium Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden bei der Sportentwicklungs- und Sportstättenentwicklungsplanung.

Entwicklungsplanung

Downloads zur Sportstätten-entwicklungsplanung

Häufig gestellte Fragen (Stand: 01.06.2011) (PDF, 505 KB)   
Benutzerhandbuch (PDF, 6 MB)   
Programm SPEP (ZIP, 163,4 MB)    
Ergänzung Basisdaten (XLS, 288 KB)     

Bauförderrichtlinien

Downloads zu Sportstätten-bauförderrichtlinien

Text der Richtlinie (PDF, 63 KB)
Anlage 1: Antragsvordruck (PDF, 71 KB)
Anlage 2: Zuwendungs-bescheid (PDF, 37 KB)
Anlage 3: Verwendungs-nachweis (PDF, 91 KB)

Finanzierungsprogramm

Downloads zum Sportstätten-finanzierungsprogramm

Flyer (PDF, 225 KB)

Merkblatt (PDF, 151 KB)