Sport und Umwelt
Das Verhältnis von Sport und Umwelt ist häufig von Konflikten in folgenden Bereichen geprägt:
Sport in Natur und Landschaft
Einige Sportarten werden vorrangig in Natur und Landschaft ausgeübt: zum Beispiel der Wasser-, Luft-, Ski-, Kletter- oder Reitsport (so genannte Natursportarten). Die Ausübung dieser Sportarten muss vor allem in besonders geschützten Gebieten natur- und landschaftsverträglich sein. Der verantwortungsbewusste Natursportler trägt seinen Teil zum Schutz der Natur bei.
Sport in bebauten Gebieten
Sport verursacht charakteristische Geräusche, die für manchen jedoch nur Lärm bedeuten. Die Geräuschbelästigung durch Sportausübung oder Zuschauer muss bei Planung und Bau von Sportstätten in der Nachbarschaft zu Wohnhäusern berücksichtigt werden. Die Bewertung von Sportgeräuschen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung des Bundes geregelt.
Das Sportministerium hat eine eigene Beratungsstelle "Sport und Umwelt" eingerichtet, um zum einen bereits bei der Planung oder dem Betrieb von Sportstätten (im Bereich des Immissionsschutzes) wirksame Hilfestellungen oder Ratschläge geben zu können und zum anderen die Ansprüche der Natursportvereine und -verbände und die Anforderungen des Natur-, Landschafts- und Gewässerschutzes möglichst zu einem Ausgleich zu bringen.
Schreiben Sie eine E-Mail an sportundumwelt@mfkjks.nrw.de
