Förderung von Sportveranstaltungen


Auch im Jahr 2012 stehen wieder Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Landesfachverbände, Sportvereine oder Kommunen unseres Landes, die im Jahr 2012 nationale oder internationale Meisterschaften bzw. sonstige herausragende Sportveranstaltungen ausrichten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen zu erhalten.

Die Bereitstellung von Fördermitteln des Landes und das Fördervolumen ist jedoch neben dem Stellenwert des jeweiligen Sportereignisses im Veranstaltungskalender des Landesfachverbandes bzw. des entsprechenden Bundesfachverbandes abhängig von der Höhe der Mittel, die 2012 für diesen Zweck tatsächlich zur Verfügung stehen.

Förderanträge zu Sportveranstaltungen, für die im Zuständigkeitsgebiet Ihres Fachverbandes eine Zuwendung aus Landesmitteln im Haushaltsjahr 2012 erbeten wird, sind bis zum 25. Januar 2012 an die Bezirksregierungen bzw. an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW zu richten. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen, die der jeweilige Fachverband selbst ausrichtet, als auch für solche Veranstaltungen, die unter Federführung durch Mitgliedsvereine oder Kommunen ausgerichtet werden.

Dem Förderantrag für die jeweilige Veranstaltung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Sportereignis stehenden Einnahmen und Ausgaben hervorgehen müssen, beizufügen.

Muster zum Download (PDF, 21 KB)
Förderanträge für Deutsche Meisterschaften und sonstige nationale sowie internationale Sportgroßveranstaltungen im Jugend- und Erwachsenenbereich sind - mit Ausnahme von Welt- oder Europameisterschaften oder diesen gleichzusetzenden Sportereignissen - an die zuständige Bezirksregierung zu richten.

Förderanträge für Welt- oder Europameisterschaften und vergleichbare herausragende internationale Sportgroßveranstaltungen sind an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten.

Veranstaltungen können grundsätzlich nur dann mit Landesmitteln bezuschusst werden, wenn die entsprechenden Förderanträge der zuständigen Bezirksregierung bzw. dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Veröffentlichungstext

Der folgende Text ist zur Veröffentlichung in Programmen von geförderten Sportveranstaltungen vorgesehen:

Text "Talentförderung im Sportland Nordrhein-Westfalen" (DOC, 31 KB)    

Logo "Sportland Nordrhein-Westfalen" als Download  (JPG, 98 KB)