Duale Karriere - Partnerhochschulen in NRW


Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Förderung des Nachwuchsleistungssports ist die Umsetzung der Landesinitiative "Hochschulen in NRW - Partner des Spitzensports" und die damit verbundene Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport. Über die Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die eine Hochschulausbildung absolvieren, ist in jüngster Zeit auf Bundes- und Landesebene diskutiert worden. U.a. haben sich die Spitzen der Sportministerkonferenz, der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes darauf verständigt, die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler besonders zu unterstützen und zu fördern. In Nordrhein-Westfalen hat diese Diskussion bereits zu folgenden konkreten Lösungen geführt:

  1. Das Hochschulzulassungsgesetz (§ 4 Abs. 3 des HZG vom 18.11.2008) enthält die Bestimmung, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ab dem Wintersemester 2009/2010 vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt werden, sofern die Hochschulsatzung dies vorsieht. Für die bundesweiten über die ZVS vergebenen NC-Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) gilt diese Regelung nicht.
  2. Studienbedingungen: Die gesetzlichen Regelungen eröffnen die Möglichkeit für individuelle Lösungen in den Fällen, bei denen Kollisionen zwischen Prüfungsterminen und dem Trainings- und Wettkampfbetrieb von Spitzensportlern auftreten.