Kampf gegen Doping


Doping widerspricht dem Geist des Fair Play, in dem es die Chancengleichheit aufhebt. Der faire Wettkampf, in dem der Beste gewinnt und der Verlierer die Leistung seines Gegners respektiert, verschwindet. Daher ist es im Interesse des Sports und seiner gesellschaftlichen Akzeptanz unumgänglich, konsequent und mit der nötigen Härte gegen Doping vorzugehen, um die Glaubwürdigkeit und seine Vorbildfunktion zu bewahren.

Dies betrifft sowohl eine Intensivierung und „intelligente“ Umsetzung des Dopingkontroll-Managements im gesamten Trainings- und Wettkampfbereich als auch verstärkte Bemühungen bei der Dopingprävention. Mit dem am 07. September 2009 verabschiedeten Nationalen Dopingpräventionsplan wurde von den Ländern, der Bundesregierung. dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) eine belastbare Grundlage geschaffen, um jetzt Vorhaben und einzelne Projekte zur Dopingprävention koordiniert und zielgenau umzusetzen.

Wie bekämpft die Landesregierung Doping?


Der Sitz der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) ist in Bonn. Hauptaufgabe der NADA ist es, Doping im Sport in Deutschland zu bekämpfen. Die Landesregierung hat sich an der Stiftung der NADA finanziell beteiligt und darüber hinaus über mehrere Jahre Finanzierungsanteile für den Start der NADA-Arbeiten geleistet. Darüber hinaus wurde auch der Aufbau einer unabhängigen Sportschiedsgerichtsbarkeit in Deutschland gefördert. Das Deutsche Sportschiedsgericht hat unter dem Dach der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) seinen Sitz in Köln.

Nordrhein-Westfalen hat den Bereich "Dopingbekämpfung im Sport" seit einigen Jahren in der Sportministerkonferenz (SMK) thematisiert und die Federführung übernommen. Dies bedeutet, dass Beschlüsse der SMK unter der Regie des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen erarbeitet werden und die Umsetzung dieser Beschlüsse in einer Arbeitsgruppe "Anti-Doping" der SMK (ebenfalls unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen) erfolgt.
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Wie sieht die Anti-Doping-Position des Landes Nordrhein-Westfalen aus?


Grundsätzlich ist der Sport in erster Linie selbst für die Dopingbekämpfung verantwortlich. Gesetzliche Vorschriften können die Zuständigkeit des organisierten Sports bei der Bekämpfung des Dopingmissbrauchs ergänzen und unterstützen, jedoch nicht ersetzen. Die Landesregierung hält es, in Übereinstimmung mit der SMK und dem DOSB, aus sportpolitischer Sicht für wünschenswert, folgende exekutive bzw. legislative Maßnahmen zu ergreifen:

  • die Übertragung der zentralen Anzeigenerstattung bei dopingrelevanten Straftatbeständen an die NADA und
  • die Reduzierung bzw. die Entziehung von Fördermitteln bei jenen Sportverbänden, die eine lückenlose Umsetzung des NADA -Codes nicht nachweisen können
  • die Verbesserung der Dopingprävention sowie der Kontroll- und Analysetätigkeit
  • die Bekämpfung des Gendopings durch die Entwicklung von Nachweismethoden zur Anwendung von Gendoping in Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmen
  • die Verstärkung der Bemühungen der nationalen Sportorganisationen, sich für weltweit einheitliche Bedingungen und Strukturen zur Dopingbekämpfung gegenüber den internationalen Sportorganisationen und der WADA einzusetzen
  • die dokumentierte Ausbildung und Aufklärung der Aktiven und Trainerinnen und Trainer, Sportärztinnen und Sportärzte etc. durch die Sportverbände
  • eine stärkere Überwachung der erwerbswirtschaftlichen Sporteinrichtungen (Fitness-Studios und ähnliche Betriebe) vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Gefahren des Drogen- und Medikamentenmissbrauchs bei jungen Menschen und
  • die Finanzierungsgrundlage der NADA insbesondere durch Beiträge aus der Wirtschaft zu verbessern.