Tanzworkshop. Foto: zakk, Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation, Duesseldorf

Förderprogramm Konzeptförderung Soziokultur


Förderziele:
Ziel ist die Weiterentwicklung von künstlerischen Projekten soziokultureller Zentren in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?
Es werden vorrangig Projekte folgender Gebiete berücksichtigt:

  • Interkultureller Dialog, Integration, Heimat und Migration
  • Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche
  • Kunst und Kultur für Senioren und generationsübergreifende Projekte, demographischer Wandel
  • Gesellschaftlicher Wandel am Arbeitsplatz, unbezahlte Tätigkeit und ehrenamtliches Engagement. Für die Antragstellung muss nicht zwingend eines dieser Themenfelder berücksichtigt sein. Das Projekt sollte jedoch Modellcharakter haben, damit sich die Erfahrungen auf andere soziokulturelle Zentren übertragen lassen.

Wer wird gefördert?
Soziokulturelle Zentren in Nordrhein-Westfalen, die einen Schwerpunkt auf professionelle künstlerische Konzepte legen. Die Zentren sollen in der Regel mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich haben. Die Projekte müssen in ein Gesamtkonzept eingebunden sein.

Wie wird gefördert?
Sechs soziokulturelle Zentren werden jährlich mit bis zu 40.000 Euro gefördert. Der Eigenanteil des Antragstellers muss mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Auf den Eigenanteil kann bürgerliches Engagement angerechnet werden.

Der erste Förderzeitraum erstreckte sich von 2009 - 2011, die Zentren sind bereits ausgewählt. Informationen zur Ausschreibung 2012 - 2014 finden Sie hier.
Als PDF Konzeptförderung Soziokultureller Zentren in NRW (PDF, 32 KB)

Die Zentren sind zu einer Selbstbewertung in Form eines Jahresberichtes verpflichtet. Zusätzlich beauftragt das MFKJKS eine geeignete Agentur mit der Evaluation der Konzeptförderungen. Zentren, die in dieser Form gefördert werden, dürfen dafür keine Mittel aus der allgemeinen Projektförderung der LAG Soziokulturelle Zentren einsetzen. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre und kann widerrufen werden, wenn das MFKJKS zu dem Ergebnis kommt, dass der Zuwendungsempfänger sein Konzept vernachlässigt.

Wie kann man sich bewerben?
Antragsformulare sind bei den Bezirksregierungen oder über deren Webseiten erhältlich.

Bestandteil des Antrags ist neben einem nach Jahren unterteilten Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben die präzise Beschreibung des künstlerischen Projekts. Folgende Fragen sollten dabei beantwortet werden:

  • Welches bestehende künstlerische Profil des Zentrums soll in welchen Schritten weiterentwickelt werden?
  • Welches neue künstlerische Profil des Zentrums wird in welchen Schritten angestrebt?
  • Welche Sparten beziehungsweise welche interdisziplinären oder performativen Ansätze stehen im Vordergrund?
  • Welche Künstlerinnen und Künstler (mit Biografien) sind beteiligt?
  • Wer übernimmt die künstlerische Betreuung des Konzepts?
  • Welche Publikumsschichten und Zielgruppen sollen erreicht werden?
  • Welche Wirkung auf den Stadtteil / die Stadt / die Region werden erwartet?

Eine Kopie des kompletten Antrags ist beim Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. einzureichen.

Die Förderentscheidung erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury, die vom MFKJKS berufen wird.

Wer informiert?

Weiterführende Links:
Landesarbeitsgemeinschaft Soziokulturelle Zentren NRW e.V.

Kulturpolitische Gesellschaft e.V.