Kulturgutschutz und Substanzerhalt in Nordrhein-Westfalen
Die Kultur in Nordrhein-Westfalen beruht auf vielfältigen künstlerischen, handwerklichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Diese kulturelle Substanz wird in den zahlreichen Archiven, Bibliotheken, Museen, Ausstellungshäusern und öffentlichen Sammlungen der Kommunen, der Landschaftsverbände und des Landes Nordrhein-Westfalen dokumentiert. Die Landesregierung will dieses Erbe in Kooperation mit den genannten Einrichtungen, aber auch mit privaten Partnern für die nachkommenden Generationen erhalten. Dazu dient auch die Zusammenarbeit mit Institutionen, die länderübergreifende Kulturpflege betreiben.
Auch die Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge ist „Kulturgutschutz“ im übertragenen Sinne. Zukunft braucht Herkunft. Darum gehören Kulturförderung und Erinnerungsarbeit zusammen.
Unentbehrliche Einrichtungen zur Bewahrung eines reichen kulturellen Erbes
in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst und Film
Das Kooperationsprojekt mit der Gedenkstätte Auschwitz
Ein- und Ausfuhrbestimmungen bei Kulturgütern | Raubkunst