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Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen

Was wird ausgezeichnet?
Mit dem Künstlerinnenpreis wird die Qualität der Werke von Frauen dokumentiert und ausgezeichnet. Ziel ist außerdem, ihre Arbeit in einer größeren Öffentlichkeit sichtbar zu machen. So leistet der Preis einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengleichheit und zum Abbau geschlechtstypischer Klischees.

Wer wird ausgezeichnet?
Sowohl arrivierte Künstlerinnen als auch Nachwuchskräfte aller Kunstsparten.

Welche Bedingungen gibt es?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Künstlerinnen. Sie müssen entweder in Nordrhein-Westfalen geboren sein, hier leben oder arbeiten. Es besteht keine Altersbegrenzung.

Der Künstlerinnenpreis wird vom nordrhein-westfälischen Frauen- und Kulturressort vergeben. Er wird organisiert vom Frauenkulturbüro NRW.

Wie sieht der Preis aus?
Der Künstlerinnenpreis besteht aus einem Hauptpreis in Höhe von 5.000 Euro für das Gesamtwerk einer Künstlerin sowie einem Förderpreis von 10.000 Euro zur Unterstützung einer Nachwuchskraft. Der Preis wird jedes Jahr in einer anderen Kunstsparte vergeben.

Wer bildet die Jury?
Die Jury besteht aus Fachleuten und ist überwiegend weiblich besetzt.

Wer informiert?
Frauenkulturbüro NRW e.V.
Tel.: 02151 / 39 30 25
E-Mail: info@frauenkulturbuero-nrw.de

Ansprechpartner/in im MFKJKS:
Für alle Fragen zum Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte direkt an das Frauenkulturbüro NRW

Weiterführende Links:
Künstlerinnenpreis des Landes Nordrhein-Westfalen