
Landeswettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“
Wettbewerbsziel
Kommunen zu ermutigen, ortsansässige Künstler, Kultur- und Bildungseinrichtungen enger zu vernetzen. So kann Kulturelle Bildung präsenter gemacht und gestärkt werden.
Was wird prämiert?
Die Gesamtkonzepte sollen folgende Aspekte aufgreifen:
- Verankerung der kulturellen Bildung im kommunalen Leitbild/Profil
- Schaffung von Vernetzungsstrukturen für Akteure, Politik und Verwaltung aller angesprochenen Handlungsfelder
- Festlegung/Einrichtung einer Koordinierungs-/Kontaktstelle für die kulturelle Bildungsentwicklung in der Kommune
- Kooperation von Künstlern, Kultureinrichtungen/-initiativen mit Kindergärten, Schulen, Einrichtungen der Kinder-/Jugendförderung und der Weiterbildung
- Öffnung der Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Berücksichtigung ihrer Belange, Interessen und sozialen Ausgangslage
- Entwicklung von Projekten für die künstlerisch-kulturelle Bildung im Vorschulalter
- Einbeziehung von Eltern, ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie der lokalen Wirtschaft
- Erarbeitung lokaler Angebote zur Qualifizierung der Beteiligten
Insgesamt sind 300.000 Euro an Preisgeldern vorgesehen. Die Mittel sind für die Umsetzung von Vorhaben zur Profilierung und Weiterentwicklung des Konzepts einzusetzen.
Preisträger aus früheren Jahren können sich unter der Voraussetzung bewerben, dass die letzte Auszeichnung länger als ein Jahr zurückliegt. Bedingung für die Bewerbung ist die Vorlage eines detaillierten Berichtes über die Weiterentwicklung des Kommunalen Gesamtkonzeptes seit der Preisvergabe. In den nach Einwohnerzahl gestaffelten Kategorien stehen für erfolgreiche Bewerbungen bis zu 50% des Preisgeldes zur Verfügung. Die Preise sind wie folgt gegliedert:
- bis 25.000 Einwohner fünf Preise in Höhe von 10.000 Euro
- ab 25.000 Einwohner drei Preise in Höhe von 15.000 Euro
- ab 60.000 Einwohner drei Preise in Höhe von 20.000 Euro
- ab 150.000 Tausend Einwohner drei Preise in Höhe von 30.000 Euro
Wer wird prämiert?
Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die die Zusammenarbeit der an der kulturellen Bildung Beteiligten erleichtern.
Preisträger aus früheren Jahren können sich erneut bewerben, wenn die Auszeichnung länger als ein Jahr zurückliegt.
Über die Auswahl der Konzepte entscheidet eine unabhängige Jury.
Wie können sich Kommunen bewerben?
Die Bewerbung zum Wettbewerb erfolgt formlos in vierfacher Ausfertigung bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksregierung.
Erforderlich ist eine schriftliche Darstellung des Konzepts, eine Beschreibung des aktuellen Standes und der Perspektive. Außerdem ist ein Zeit- und Maßnahmenplan beizufügen. Schlüsselprojekte sollen hervorgehoben und erläutert werden.
Preisträger früherer Jahre müssen einen detaillierten Bericht über die Weiterentwicklung des Kommunalen Gesamtkonzeptes seit der Preisvergabe vorlegen.
Die Bereitschaft zur Dokumentation und Evaluation des Konzepts wird vorausgesetzt.
Einzureichen sind die Bewerbungen (in 4facher Ausfertigung) bis zum 30. September 2011 bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksregierung.
Ansprechpartnerinnen:
Eva Krings
eva.krings@mfkjks.nrw.de
Claudia Liethen
claudia.liethen@mfkjks.nrw.de
