Frequenzumstellung
Information für die Nutzerinnen und Nutzer funkgestützter Ton-Übertragungsstrecken
Seit dem 15. November 2011 können Entschädigungszahlungen beantragt werden, wenn Ihre Einrichtung von der Frequenzumstellung betroffen ist. Sie sollten umgehend prüfen, ob angefallene Kosten erstattet werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die Umsetzung. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.nrw.de
In zahlreichen Gesprächen und Abstimmungsprozessen über zwei Jahre konnte keine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das haben auch Gesprächsrunden mit den unterschiedlichen Betroffenen im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bestätigt.
Die Billigkeitsrichtlinie ist nunmehr vom Bund beschlossen worden. Daher sollten Sie das Verfahren, das von der BAFA umgesetzt wird, nach Möglichkeit schnellstmöglich nutzen und das Bundeswirtschaftsministerium über Probleme gegebenenfalls informieren. Um einen konkreten Überblick zu bekommen über die Sachlage, die vom Ministerium hoch geschätzte Anzahl der nicht erstattungsfähigen Anlagen gerade bei Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Kosten, bitten wir Sie um eine Rückmeldung auf dem nachfolgenden elektronischen Fragebogen. Sie können diesen online ausfüllen und per Mausklick sofort absenden.
Wir danken Ihnen vorab für die Unterstützung.
Zum Herunterladen
Information für die Nutzerinnen und Nutzer funkgestützter Ton-Übertragungsstrecken (PDF, 13 KB)
Rückmeldung für postalischen Versand, per Fax und E-Mail:
Fragebogen des MFKJKS für Rückmeldungen zum Entschädigungsverfahren für drahtlose Mikrofonanlagen (PDF, 35 KB)
