
Förderprogramm Landesprogramm Kultur und Schule
Ziel des Programms:
Ziel ist es, Künstler und Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Status.
Was wird gemacht?
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.
Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten verteilt über das ganze Schuljahr statt.
Wer kann teilnehmen?
- Künstler und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, Bildende Kunst Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlern zur Verfügung steht.
www.kulturundschule.de - Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften.
Wie werden die Projekte gefördert?
Die Projekte werden mit max. 2850 Euro gefördert.
- Projekte in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Ganztags-Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsangebot erhalten 1.480 Euro aus Sondermitteln des Landes. Die Mittel werden ergänzt durch 800 Euro, die diesen Schulen bereits zur Verfügung stehen.
- Projekte in anderen Schulen erhalten 2.280 Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm.
Bei beiden Projekttypen übernehmen die Kommunen einen Eigenanteil von 570 Euro.
Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen können ebenfalls gefördert werden.
Künstler und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragsteller von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlern als auch der Schulleitung unterschrieben sein müssen:
- einen Projektantrag (Formblatt)
- eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts
- biografische Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird
Bewerbungsschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres. Die benötigten Formulare und Hintergrundinformationen finden Sie hier:
Förderrichtlinie (PDF, 32 KB)
Erlass (PDF, 30 KB)
Projektdatenblatt (PDF, 532 KB)
Orientierungsrahmen 2013/2014 (PDF, 25 KB)
Die Anträge auf Projektförderung erhalten Sie bei:
- Bezirksregierung Arnsberg - www.bezreg-arnsberg.nrw.de
- Bezirksregierung Detmold - www.brdt.nrw.de
- Bezirksregierung Düsseldorf - www.brd.nrw.de
- Bezirksregierung Köln - www.bezreg-koeln.de
- Bezirksregierung Münster - www.bezreg-muenster.nrw.de
Wie wird ausgewählt?
Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene schlägt der Bezirksregierung geeignete Projekte vor. Die dabei zu beachtenden Punkte sind
- die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleiter
- die Qualität der Projektideen und -planungen
- die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr hinweg
- die vorrangige Förderung im Primarbereich beziehungsweise von Schulen mit besonderem kulturellem Profil und von Schulen mit hohem Migrantenanteil
Ansprechpartnerinnen:
Eva Krings
eva.krings@mfkjks.nrw.de
Claudia Liethen
claudia.liethen@mfkjks.nrw.de
