
Förderpreis des Landes für junge Künstlerinnen und Künstler
Förderziel:
Überdurchschnittliche künstlerische Begabungen, die auch in Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen, sollen durch einen Preis gefördert werden. Er soll die Künstler dabei unterstützen, sich künstlerisch weiterzubilden, besondere künstlerische Arbeiten durchzuführen und ihr Werk der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Was wird prämiert?
Überdurchschnittliche Begabungen aus den Sparten
- Malerei, Grafik, Bildhauerei
- Dichtung, Schriftstellerei
- Komposition, Dirigat, Instrumentalmusik
- Theater: Regie, Schauspiel, Gesang, Tanz, Bühnenbild
- Film: Regie, Bühnenbild, Kameraführung
- Medienkunst
- Architektur, Innenarchitektur, Gartenarchitektur, Städtebau, Design
Wer wird prämiert?
Die Kandidaten sollen in der Regel nicht älter als 35 Jahre alt und durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen mit dem Land Nordrhein-Westfalen verbunden sein.
Wie wird prämiert?
Durch die Verleihung von 14 Einzelpreisen in Höhe von jeweils 7.500 € aus den sieben Sparten. Die Gesamtsumme der Preise liegt bei 105.000 Euro.
Wie wird ausgewählt?
Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Für den Förderpreis werden Vorschläge in der Regel zu Beginn eines Jahres angefordert. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst geeignete und sachkundige Institutionen oder Einzelpersönlichkeiten um Benennung von Künstlerinnen bzw. Künstlern gebeten. Die Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch die vom MFKJKS bestellten Auswahlausschüsse.
Ansprechpartnerinnen:
Eva Krings
eva.krings@mfkjks.nrw.de
Petra Hintzen
petra.hintzen@mfkjks.nrw.de
Claudia Liethen
claudia.liethen@mfkjks.nrw.de


