
Frequenzumstellung
Information für die Nutzerinnen und Nutzer funkgestützter Ton-Übertragungsstrecken
Seit dem 15. November 2011 können Entschädigungszahlungen beantragt werden, wenn Ihre Einrichtung von der Frequenzumstellung betroffen ist. Sie sollten umgehend prüfen, ob angefallene Kosten erstattet werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die Umsetzung. Geben Sie uns eine Rückmeldung und lesen Sie mehr










