Jugendmedienschutz


Weiteres Bildmaterial zur Pressemeldung
Jugendmedienschutz

Medien spielen im Prozess des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Neben den die Entwicklung fördernden Aspekten haben Medien jedoch auch potentiell negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Vor diesen sollen Kinder und Jugendliche geschützt werden.

Der Rechtsrahmen sieht daher vor, dass eine Reihe von Medienangeboten nur dann Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden dürfen, wenn diese für die jeweilige Altersgruppe freigegeben wurden. Näheres ist im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (PDF, 70 KB) geregelt.

Gerade aber bei den sich schnell entwickelnden neuen Medien reichen rechtliche Regelungen dieser Art nicht aus. Vielmehr ist es von zentraler Bedeutung, dass Kinder- und Jugendliche den Umgang mit Medien erlernen und die Kompetenz entwickeln, Medien in einem ihrem Alter gerechten Umfang und dem Alter angemessene Medieninhalte zu konsumieren bzw. zu nutzen. Bei der Herausbildung dieser Kompetenz spielen die Angebote der Jugendmedienarbeit eine wichtige Rolle.

Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet seit Juli 2006 eine neue Telefonhotline an. Unter der Nummer 0221 / 92 13 92 33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.

Die Kinderschutz-Zentren

Jugendschutz.net