Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz regelt im Wesentlichen, was jugendbeeinträchtigend, jugendgefährdend und schwer jugendgefährdend ist. Gegen Verstöße werden Straf- und Bußgeldvorschriften formuliert. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden. Er richtet sich z.B. an Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten und Erwachsene.
