Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz


Diese Form des Kinder- und Jugendschutzes findet nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt. Vielmehr stellt sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Er soll auch die Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (vgl. § 14 SGB VIII). Diese Form des Kinder- und Jugendschutzes ist also in erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet.

Zur Entwicklung von Handlungskonzepten zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ist eine Landesstelle eingerichtet worden. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) betreut eine Auskunftsstelle, an die telefonisch oder per E-Mail Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Thema erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gestellt werden können. Besorgte Eltern, verunsicherte Pädagoginnen oder Pädagogen, Kinder und Jugendliche können sich hier Rat, insbesondere zum Themenbereich Kinder- und Jugendmedienschutz einholen.

Die AJS hält dabei kontinuierlich aktuelle Informationen und Angebote insbesondere zu den Themenbereichen des Kinder- und Jugendschutzes vor, wie z.B.:

  • das Jugendschutzgesetz,
  • den Jugendmedienschutz;
  • der Medienpädagogik,
  • der Jugendkriminalität/Gewaltprävention,
  • Prävention gegen sexuelle Gewalt
  • Suchtprävention sowie
  • sog. Sekten und Psychogruppen


Nähere Informationen sind zu finden unter: www.ajs.nrw.de oder zu erfragen bei der AJS-Hotline unter der Nummer: 0221 - 92 13 92-33. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS NRW) ist ein landesweit tätiger freier Träger der Jugendhilfe, der die Informationstätigkeit zum Kinder- und Jugendschutz zur Aufgabe hat

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