Kinder und Jugendliche schützen - Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes
Junge Menschen vor Risiken und Gefährdungen schützen ist eine zentrale Aufgabe der Politik und der Institutionen der Bildung und Erziehung. Gerade angesichts des gesellschaftlichen Wandels sind die Anforderungen an die Erziehung junger Menschen deutlich gewachsen. Kinder und Jugendliche und ihre Familien brauchen daher kompetente Unterstützung, um die Risiken erkennen, einschätzen und abwehren zu können. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kompetenzen der Selbsteinschätzung und des Risikoverhaltens. Der Kinder- und Jugendschutz hat daher in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.
Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Sie ist insbesondere begründet in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Erfüllung des damit verbundenen Auftrages wird in unterschiedlichen Rechtssetzungen ausformuliert. Dazu gehören:
- Jugendschutzgesetz
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (PDF, 70 KB)
- § 14 Sozialgesetzbuch VIII
- Strafgesetzbuch (StGB)
Dabei wird nach
unterschieden.
Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet eine Telefonhotline an. Unter der Nummer 0221 / 92 13 92 33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.
