Kinder- und Jugendförderplan 2011 bis 2015
Ministerin Ute Schäfer hat am 20. Mai 2011 den neuen Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2011 bis 2015 in einer Landespressekonferenz vorgestellt.
Der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans für die Jahre 2011 bis 2015 sowie die Rede von Frau Ministerin Ute Schäfer (Düsseldorfer Landtag, 20.05.2011) stehen für Sie hier zum Download bereit:
Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2011-2015 (Textfassung) (PDF, 56 KB)
Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2011-2015 (Tabellarische Übersicht) (PDF, 10 KB)
Sprechzettel von Ministerin Ute Schäfer bei der Landespressekonferenz (20.05.2011) (PDF, 25 KB)
Link zur Presseinformation (20.05.2011) (PDF, 46 KB)
Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt die Ziele und Aufgaben sowie die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung des Landes für die Jahre 2011 bis 2015. Er ist gem. § 9 Absatz 1 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG) für jede Legislaturperiode neu aufzustellen.
Mit dem Kinder- und Jugendförderplan löst die Landesregierung das Versprechen ein, den Kinder- und Jugendförderplan und damit die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen von rund 80 Millionen Euro um 25 Prozent auf über 100 Millionen Euro zu erhöhen.
Vor seinem Inkrafttreten ist gem. § 9 Absatz 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes der zuständige Ausschuss des Landtags zu beteiligen.
