Sprachförderung


In den ersten Lebensjahren vor der Einschulung lernen Kinder Tag für Tag Neues. Ihre Fortschritte werden deutlich sichtbar. Sprache spielt in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Sichere deutsche Sprachkenntnisse und eine gute Sprachfähigkeit sind für Kinder die grundlegende Voraussetzung für den späteren Erfolg in Schule und Beruf. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Dies gilt für alle Kinder und in besonderer Weise für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte.

Sprachstandsfeststellung und Delfin 4

Sprachförderung muss so früh wie möglich beginnen. Um festzustellen, ob Kinder über altersgerechte Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache verfügen, wird entsprechend § 36 Abs.2 des Schulgesetzes bei allen Kindern der Sprachstand verpflichtend getestet. Die Feststellung des Sprachstandes erfolgt in Nordrhein-Westfalen mit dem Testinstrument und Verfahren Delfin 4.

Die erste Stufe des Verfahrens findet in der den Kindern vertrauten Kindertageseinrichtung statt. Lehrerinnen und Lehrer überprüfen zusammen mit Erzieherinnen und Erziehern den Sprachstand der Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen. Wird hier festgestellt, dass ein Kind zusätzlichen Sprachförderbedarf hat, wird ihm dieses bescheinigt. Für diese Kinder und für Kinder, die keinen Sprachförderbedarf haben, ist das Verfahren nach der ersten Stufe beendet. Alle Kinder, bei denen kein eindeutiges Testergebnis vorliegt, oder die an der ersten Stufe nicht teilgenommen haben, gehen in die zweite Stufe des Delfin 4-Verfahrens. Dies gilt auch für Kinder, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.

Weitere Informationen zum Testverfahren finden Sie hier.

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Informationen über die bundesweit größte Sprach- und Lesefördermaßnahme für Kleinkinder, "Lesestart - Die Lese-Initative für Deutschland" finden Sie unter www.lesestart.de

Fachinformation

Feststellung des Sprachstands zwei Jahre vor der Einschulung. Die Fachinformation zum Verfahren ab dem Jahr 2010 finden Sie hier  

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