KiBiz-Videobotschaft

Familienministerin Ute Schäfer äußerte sich in einer Videobotschaft zur 1. Stufe der Revision des KiBiz. Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz werden die erste Stufe der Grundrevision des KiBiz umgesetzt und vordringliche Verbesserungen zum Kindergartenjahr 2011/12 realisiert.

Erste Stufe zur Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)


Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 22. Juli 2011 in 3. Lesung das 1. KiBiz-Änderungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. August 2011 in Kraft getreten.

Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz werden die erste Stufe der Grundrevision des KiBiz umgesetzt und vordringliche Verbesserungen zum Kindergartenjahr 2011/12 realisiert.

"Mit Beginn des Kindergartenjahres am 1. August 2011 zahlen Eltern keine Beiträge mehr für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung", erläuterte Familienministerin Ute Schäfer. "Darüber hinaus wollen wir zusätzliche Ergänzungskraftstunden zur Betreuung von unter Dreijährigen finanzieren, die Familienzentren stärker unterstützen, mehr Elternmitwirkung ermöglichen und die Situation von Kindern mit Behinderungen verbessern, um mehr Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten."

Insgesamt stellt das Land für Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung und für den U 3-Ausbau für 2011 zusätzlich rund 242 Millionen Euro zur Verfügung.

Grafische Darstellung: Einführung einer U3-Pauschale (Vergleich pro Gruppe) (PDF, 12 KB)      

Grafische Darstellung: Einführung einer U3-Pauschale (Vergleich pro U3-Kind) (PDF, 13 KB)      

Herunterladen des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes (PDF, 68 KB)      

Herunterladen der Gegenüberstellung von Änderungsgesetz und geltenden Bestimmungen (PDF, 128 KB)    



Was sich zum 1. August 2011 geändert hat: Revision des Kinderbildungsgesetzes - erste Stufe

Weiteres Bildmaterial zur Pressemeldung
Foto aus dem Fyler: "Was sich zum 1. August 2011 ändert: Revision des Kinderbildungsgesetzes - erste Stufe"

Das "1. Kibiz-Änderungsgesetz" ist am 22. Juli 2011 vom Landtag verabschiedet worden und am 01. August 2011 in Kraft getreten. Über die wesentlichen Änderungen informiert kompakt der Flyer "Was sich zum 1. August 2011 ändert: Revision des Kinderbildungsgesetzes - erste Stufe". 
   
Flyer zum Herunterladen (PDF, 2 MB)    



NRW-Sonderprogramm für Berufspraktika

Parallel zur Grundrevision des KiBiz leitet das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in den Kindertageseinrichtungen ein. Durch das "NRW-Sonderprogramm für Berufspraktika in Kindertageseinrichtungen" kann in den nächsten beiden Kindergartenjahren die zusätzliche Ausbildung von angehenden Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen gefördert werden.

Nebenstehend finden Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhöhung der Zahl der Berufspraktika in Kindertageseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen ebenso wie alle Anträge, Bescheide und Nachweise zum Herunterladen als PDFs.

Berufspraktika

NRW-Sonderprogramm für Berufspraktika - Formulare zum Herunterladen:

Richtlinie (PDF, 30 KB)   

Sammelantrag (PDF, 26 KB)  

Zuwendungsbescheid Sammelbescheid (PDF, 26 KB)  

Weiterleitungsbescheid (PDF, 28 KB)  

Verwendungsnachweis Träger (PDF, 35 KB)  

Verwendungsnachweis Jugendamt (PDF, 35 KB)     

Das Kinderbildungsgesetz

Gesetzestext in der ab dem 1. August 2011 geltenden Fas- sung, Verordnungen und Richtlinien des Kinderbildungs-gesetzes (KiBiz)

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