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Junge Menschen wollen mitbestimmen und an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilhaben. Dies zu fördern ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Partizipation findet an vielen Orten statt, in der Schule, in den Einrichtungen der Jugendarbeit, im sozialen Umfeld oder in besonderen Projekten.
Welche Formen der Teilhabe gibt es?
- offene Formen wie Kinder- und Jugendforen, Jungbürgerinnen und -bürgerversammlungen oder Stadtteilversammlungen, in die Kinder- und Jugendliche ihre Sorgen, Anliegen oder Forderungen einbringen können
- Konkrete Projekte in Stadtteilen oder der Gemeinden, die Möglichkeiten für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bieten
- Runde Tische, in denen Vertreterinnen und Vertreter der vor Ort aktiven Jugendgruppen mit der Gemeinde zusammenarbeiten.
- Jugendorganisationen beteiligen sich mit ihren Möglichkeiten der Selbstorganisation, insbesondere durch konkrete Einzelprojekte
- Kinder- und Jugendparlamente; Jugendstadträte, die z.B. in den Jugendhilfeausschüsse mitwirken
Ergänzend zu den spezifischen Beteiligungsansätzen haben sich auch zahlreiche Formen der Information, Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten und Fragen von Kindern herausgebildet. Zu nennen sind hier insbesondere Kinder- und Jugendsprechstunden der örtlichen Jugendämter oder von einzelnen Verbänden und politischen Mandatsträgern.
Im Rahmen der fachlichen Arbeit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind zudem auch stellvertretende Formen der Wahrnehmung von Kinderinteressen entstanden und inzwischen weit verbreitet. Hierzu gehören örtliche Kinderbeauftragte, zum Teil angesiedelt beim Jugendamt oder direkt im Bürgermeisterbüro bzw. als eigenständig agierende Personen. Auch Kinderbüros sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es Kinder- und Jugendforen, -parlamente und -räte in derzeit über 80 Städten und Gemeinden, in denen sich die jungen Mandatsträger für Kinder- und Jugendthemen in ihrer Stadt und auf Landesebene engagieren. Sie befassen sich mit allen Themenbereichen, die sie für die Gestaltung ihres Alltags und ihrer Lebenswelten sowie der ihrer Mitmenschen für besonders wichtig erachten. Das können Fragen der Gestaltung des lokalen Nahraums, des Zusammenlebens von Generationen und Nationalitäten, der Gewalt- und Drogenproblematik, des Schutzes der Umwelt, der Beachtung von Grundrechten und sozialer Gerechtigkeit u.v.m. sein. Einmal im Jahr sind die Kinder und Jugendlichen zu einem landesweiten Treffen der Kinder- und Jugendgremien eingeladen, bei dem sie sich in Workshops über unterschiedliche Aktivitäten und Erfahrungen austauschen, Probleme und Erfolge der Arbeit beleuchten und Formen der weiteren Zusammenarbeit und der regionalen Vernetzung entwickeln können.
Im Jahr 2006 hat sich der Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen (KiJuRat NRW) konstituiert. Jedes nordrhein-westfälische Kinder- und Jugendgremium kann zwei Vertreterinnen und Vertreter in den KiJuRat NRW entsenden. Ein fünfköpfiges Sprecherteam wird alle zwei Jahre auf dem landesweiten Treffen aller Kinder- und Jugendgremien in Nordrhein-Westfalen gewählt. Der KiJuRat NRW versteht sich als landesweite Vertretung aller Kinder- und Jugendgremien in Nordrhein-Westfalen und möchte die Schaffung eines Netzwerks zur Koordination der Arbeit, der Kommunikation und zum Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Gremien fördern.
Weitere Informationen zum KiJuRat NRW können hier heruntergeladen werden.