Freiwilligendienste - was ist das?


Freiwilligendienste ....
... vermitteln neue, wichtige, spannende und persönliche Lebenserfahrung.
... bieten die Gelegenheit, sich für andere einzusetzen.
... bringen Kontakte zu anderen Jugendlichen aus dem In- und Ausland.
... geben Einblicke in künftige Berufsfelder.

Wer Lust hat, sich freiwillig zu engagieren oder nach der Schule noch nicht genau weiß, was er machen möchte, kann die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll nutzen. Wir informieren Euch nachfolgend über das

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)

Seit dem 1. Juni 2008 gibt es für die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) eine gemeinsame gesetzliche Grundlage:
Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) (PDF, 2 MB).
Das bedeutet, dass das bisherige Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres ab diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten sind.

Neben der Zusammenfassung der beiden Gesetze sind mit dem neuen Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten auch Veränderungen in Kraft getreten, die das FÖJ und das FSJ noch attraktiver machen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Die bisherige Höchstdauer der Dienste wird von 18 Monate auf 24 Monate erweitert.
  • FÖJ und FSJ können nunmehr hintereinander absolviert werden, z. B. ein einjähriges FÖJ im Inland und ein einjähriges FSJ im Ausland.
  • Verlängerung der Seminare bei Verlängerung des Freiwilligendienstes über 12 Monate hinaus (pro Monat ein zusätzlicher Seminartag).
  • Die Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Inland muss nicht mehr mit einer Mindestdauer von sechs Monaten zusammenhängend absolviert werden, sondern ist auch in Abschnitten von drei Monaten möglich.
  • Es besteht die Möglichkeit eines kombinierten Jugendfreiwilligendienstes im Inland und Ausland

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das FSJ findet in den klassischen Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern oder Kindergärten statt, kann aber auch in der Denkmalspflege, in der Kultur, in der Jugendarbeit oder im Sport absolviert werden.
Die Einsatzstellen können z. B. Sportvereine in Deiner Nähe, Jugendtheater, Kunst- oder Musikschulen sein. Über die Einsatzstellen erhaltet Ihr Auskunft bei den
anerkannten Trägern

Die Träger, die zur Durchführung des FSJ im Inland und Ausland bundesweit anerkannt sind, erfährst Du auf der Homepage des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Daneben gibt es Träger, die für das Inland Kraft Gesetzes zugelassen sind. Dazu zählen

  • Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen sind und ihre Untergliederungen,
  • Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
  • die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.


Ziele des FSJ
Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht 27 Jahre alt sind. Es soll so gestaltet werden, dass Ihr

  • verantwortungsvolles, soziales Handeln einüben,
  • Kritik-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie globales Denken entwickeln,
  • die Persönlichkeit entfalten und eigene Wertvorstellungen überprüfen,
  • soziale Berufe und deren Vielfalt bezogen auf das wechselnde Anforderungsprofil kennen lernen,
  • eine Förderung Eures Engagements im sozialen Bereich erfahren und
  • Vorurteile abbauen könnt und lernt, mit Aggressionen umzugehen,
  • Einblicke in gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge erhaltet.


FSJ - wie läuft es?
Neben der praktischen Hilfstätigkeit in den Einsatzstellen sollt Ihr im Freiwilligen Sozialen Jahr durch die zentrale Stelle des Trägers pädagogisch begleitet werden. Die für Euch notwendige pädagogische Begleitung muss der Träger mit ausgebildetem pädagogischen oder sozialpädagogischen Personal durchführen. Als Richtwert ist eine pädagogische Vollzeitkraft für jeweils 40 Freiwillige vorzuhalten.

Ihr arbeitet als Vollzeitkräfte in den jeweiligen Einsatzstellen. Neben der pflegerischen und der erzieherischen Hilfstätigkeit dürft Ihr im FSJ auch die in diesem Rahmen anfallenden hauswirtschaftlichen Hilfstätigkeiten leisten.

Obwohl das FSJ kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ist, gelten für Euch die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutz, Urlaubsrecht usw.). D. h. Eure Eltern erhalten weiterhin Kindergeld und können Kinderfreibeträge beim Finanzamt geltend machen, wenn Euer jährliches Einkommen 7.680,00 € nicht übersteigt. Die Freiwilligendienste sind gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung.

FSJ - was muss ich wissen?
Euch darf neben Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung ein angemessenes Taschengeld gezahlt werden. Empfohlen werden folgende monatlichen Mindestbeträge:

Taschengeld: 150,00 €
Unterkunft: frei oder eine Geldersatzleistung von mindestens 25,00 € pro Monat, wenn Miete oder Fahrtkosten entstehen
Verpflegung: frei oder eine Geldersatzleistung zur Selbstversorgung von mindestens 50,00 € pro Monat
Arbeitskleidung: frei, wenn sie in den Einsatzstellen üblich ist.

Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden bzw. 38,5 Stunden wöchentlich.
Während Ihr ein FSJ ableistet, seid Ihr in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung als eigenständige Mitglieder versichert. Die Träger müssen für Euch Sozial- und Unfallversicherungsbeträge einzahlen.

Ihr habt auch Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt 24 Werktage. Dauert das FSJ weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch natürlich pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt.

Die Träger, bei denen Ihr ein FSJ ableisten möchtet, müssen die Gewähr für die rechtmäßige Durchführung des FSJ bieten. Eine mehrjährige Erfahrung oder Tätigkeit im entsprechenden Bereich sollte vorhanden sein.
Vor Beginn des FSJ müsst Ihr mit dem Träger eine schriftliche Vereinbarung abschließen. Diese Vereinbarung enthält:

  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift des Freiwilligen
  • die Bezeichnung des Trägers des FSJ
  • die Angabe über den Zeitraum des FSJ sowie Regelungen zum vorzeitigen Beenden
  • die Erklärung, dass die Bestimmungen des FSJ-Gesetzes während der Durchführung des FSJ eingehalten werden
  • die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers,
  • die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld
  • die Angabe der Urlaubstage.

Für ein FSJ im Inland schreibt der Gesetzgeber ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar mit einer Mindestdauer von je fünf Tagen vor. Bei einem einjährigen FSJ sind 25 Seminartage verpflichtend; verlängert Ihr euer FSJ, so kommt pro Monat ein weiterer Seminartag hinzu. Die Seminare gelten für Euch als Arbeitszeit, die Teilnahme ist Pflicht und müssen für Euch kostenlos angeboten werden. Ihr habt Einfluss auf die Gestaltung der Seminare und wirkt an deren Durchführung aktiv mit.
Nach Abschluss des Freiwilligen Jahres könnt Ihr die Träger bitten, Euch ein Zeugnis über die Art und Dauer auszustellen. In diesem Zeugnis sollten auch berufsqualifizierende Maßnahmen, an denen im Rahmen des FSJ oder FÖJ teilgenommen wurde, aufgenommen werden.

FSJ im Ausland
Möchtest Du noch eine Fremdsprache und andere Kulturen kennen lernen, kannst Du das FSJ auch im Ausland ableisten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Träger, bei dem Du Dein FSJ ableisten möchtest, seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gibt eine Menge von Trägern, die im Ausland verschiedene Plätze in unterschiedlichen Einsatzstellen anbieten.


Bei der Ableistung des FSJ im Ausland sind Bildungsmaßnahmen von fünf Wochen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei sollen jeweils in der Bundesrepublik Deutschland vorbereitende Seminare von mindestens vierwöchiger Dauer stattfinden. Sofern der Träger die Möglichkeit hat, ein Zwischenseminar im Ausland sicherzustellen, das höchstens zwei Wochen dauern kann, verkürzen sich die vorbereitenden Seminare entsprechend.


Studienplatz (Wartezeit)
Grundsätzlich gilt: Wer ein FSJ geleistet hat, darf bei der Bewerbung um einen Studienplatz nicht benachteiligt werden. Ein zu Beginn oder während des FSJ zugewiesener Studienplatz verschafft bei einer erneuten Bewerbung bei oder nach Ende des Dienstes den Vorrang vor allen übrigen Bewerberinnen und Bewerbern bei der Auswahl (für den selben Studiengang): denn bei der Auswahl nach Wartezeiten zählt die FSJ-Zeit natürlich als Wartezeit.


FSJ/FÖJ statt Zivildienst
Seit dem 1. August 2002 können anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein FSJ oder ein FÖJ ableisten, nicht mehr zum Zivildienst herangezogen werden. Dies regelt § 14 c Zivildienstgesetz. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann nach dem Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) schon ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gestellt werden. Der freiwillige Dienst im Rahmen des FSJ oder FÖJ muss spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung und vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens 12 Monaten einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub zu umfassen.


Wenn Ihr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nachweist, dass Ihr ein Freiwilliges Jahr geleistet habt, erlischt Eure Pflicht, Zivildienst zu leisten. Dieses gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall.


Wer als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ein Freiwilliges Jahr ableistet, wird genauso behandelt wie die anderen Freiwilligen im FSJ oder FÖJ.


Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Eine weitere Möglichkeit, sich freiwillig zu engagieren, bietet das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Dieses kommt für alle in Betracht, die sich im Bereich Umwelt engagieren und ökologische Zusammenhänge besser verstehen möchten. Dazu zählen auch Schafe hüten, Kühe melken, Hecken schneiden, wilden Müll aufspüren oder vieles andere rund um den grünen Bereich. Einsatzstellen können z. B. ein Naturschutzpark, eine biologische Station oder ein Umweltverband sein.


Die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen sind identisch mit denen eines FSJ.


In Nordrhein-Westfalen gibt es für das FÖJ im Inland insgesamt 150 Plätze, die vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport finanziell gefördert werden. Zuständige Behörde für die Zulassung von Trägern, die ein FÖJ durchführen möchten, sind die Landschaftsverbände. Bei den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden Rheinland in Köln und Westfalen-Lippe in Münster sind die Landesjugendämter für das FÖJ zuständig. Innerhalb der Landesjugendämter gibt es die FÖJ-Zentralstellen, bei denen Ihr alles Wissenswerte über das FÖJ erfahren könnt.


Wo finde ich Informationen?
Auf der Homepage der FÖJ-Zentralstellen in Köln oder in Münster erfahrt Ihr z.B. wann das FÖJ beginnt, welche Einsatzstellen es gibt und wo welche Plätze frei sind. Dort gibt es auch alle Infos, die Ihr sonst noch zum FÖJ braucht.
Schaut Euch die Internetseiten an und Ihr werdet staunen, was alles zum grünen Bereich gehört.

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