Kinder und Familien brauchen beste Chancen und Perspektiven. Kinder brauchen beste Bildung und Betreuung. "Kein Kind zurücklassen" ist das Leitmotiv der rot-grünen Landesregierung. Der Ausbau der U3-Plätze, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und der Qualität der Betreuung sind die zentralen Ziele. Wer in Kinder investiert, investiert in die Zukunft.
2010 hat die Landesregierung in einer großen Kraftanstrengung mit allen Beteiligten eine Aufholjagd gestartet, da der U3-Ausbau in NRW ins Stocken geraten war. Der negative Trend konnte gestoppt werden. Überall im Land entstehen neue U3 Plätze, indem Kitas erweitert oder neue gebaut werden.
NRW hat das Ausbauziel von 144.000 Plätzen nach vorläufigen Ergebnissen zum Kindergartenjahr 2013/2014 leicht überschritten. 144.883 Plätze stehen zur Verfügung. Die Landesregierung wird den U3-Ausbau auch über den 1. August 2013 weiterhin dauerhaft unterstützen.
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Video-Mitschnitt von der Pressekonferenz "Aktuelle Zahlen zum U3-Ausbau", Düsseldorfer Landtag, 19.03.2013
Was sind die Grundlagen für den U3-Ausbau?
Bereits im Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes aus dem Jahr 2005 ist der Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für die unter dreijährigen Kinder als Aufgabe der Kommunen verankert worden.
Bund, Länder und Kommunen legten 2007 auf einem gemeinsamen Krippengipfel eine bundesdurchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent im Jahr 2013 als Zielmarke für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot fest. Für Nordrhein-Westfalen heruntergerechnet bedeutet dies eine Zielgröße von 144.000 Plätzen für rund 32 Prozent aller unter Dreijährigen.
Der Bund beteiligt sich mit einem Drittel an den Investitions- und Betriebskosten für den U3-Ausbau, zwei Drittel werden von Ländern und Kommunen getragen.
Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Zuständig sind die dortigen Jugendämter.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen seit Sommer 2010 mit Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 440 Millionen Euro. In regelmäßigen Gesprächen, den nordrhein-westfälischen Krippengipfeln, erörtern Ministerin Schäfer und Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Träger, der Eltern und Beschäftigten konkrete Probleme und Hemmnisse, die den U3-Aubau beeinträchtigen und entwickeln Lösungsansätze.
Eine Task Force U3-Ausbau unterstützt die Kommunen und Träger vor Ort ganz konkret dabei, bürokratische Hürden oder Verzögerungen bei den Antragsstellungen - beispielsweise bei Problemen hinsichtlich des Baurechts - zu beheben. Die Task Force hat ihre Geschäftsstelle im Ministerium und ist über eine eigene Hotline für die Anliegen der Kommunen, Träger, Elterninitiativen und Jugendämter erreichbar.
Die Hotline erreichen Sie unter: 0211/837-3737.
Schriftliche Anfragen können an die Task Force auch per E-Mail gerichtet werden: u3ausbau@mfkjks.nrw.de
Für Nordrhein-Westfalen wurde auf dem gemeinsamen Krippengipfel von Bund, Ländern und Gemeinden 2007 davon ausgegangen, dass mit einem Betreuungsangebot von rund 144.000 Plätzen für unter dreijährige Kinder der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Das entspricht nach einer aktualisierten Fortschreibung der altersspezifischen Vorausberechnung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen durch IT-NRW einer Quote von 33,1 Prozent für alle unter Dreijährigen, d.h. für insgesamt drei Jahrgänge.
Die aktuellen Ergebnisse der vom DJI durchgeführten ersten repräsentativen länderspezifischen Regionalbefragung zu den Betreuungswünschen der Eltern von Kindern unter drei Jahren prognostizieren für Nordrhein-Westfalen - unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Bedarfsprognose für untereinjährige Kinder - einen Bedarf in der Größenordnung unseres Ausbauziels.
Auch nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ist von einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Betreuungsplätzen auszugehen.
Nach vorläufigen Ergebnissen stehen im Kindergartenjahr 2013/2014 nach den Meldungen der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 144.883 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung: 106.567 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und 38.316 Plätze in der Kindertagespflege. Das sind 27.804 mehr als im letzten Kindergartenjahr. 22.049 Plätze entstanden in den Einrichtungen und 5.775 Plätze in der Kindertagespflege. Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2010/2011 sind damit insgesamt 56.219 neue Plätze entstanden. Die Zahlen der U3 Plätze sind zurzeit noch vorläufig, da sie in den nächsten Tagen von den Landesjugendämtern noch einmal überprüft werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben allerdings gezeigt, dass es allenfalls noch geringe Abweichungen geben wird.
Die von der Landesregierung seit Sommer 2010 zur Verfügung gestellten Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 440 Millionen Euro haben die Dynamik des U3-Ausbaus ebenso gesteigert, wie die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, zu der Ministerin Ute Schäfer die Kommunen und Träger eingeladen hat. Die nordrhein-westfälischen Krippengipfel und eine Task Force tragen wesentlich dazu bei, dass die konkreten Fragen und Schwierigkeiten vor Ort diskutiert und Lösungswege gefunden werden können.
Die Landesregierung wird den eingeschlagenen Weg beim U3-Ausbau weiter fortsetzen.
Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz zum Kindergartenjahr 2013/2014 werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt über eine Milliarde Euro für die investive Förderung bereitgestellt.
Der Bund stellte dem Land Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2008 bis 2013 insgesamt rund 608 Millionen Euro für den investiven Ausbau zur Verfügung. Seitens des Landes kommen seit Sommer 2010 Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 440 Millionen Euro hinzu.
Darüber hinaus unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Belastungsausgleich die kommunalen Jugendämter dauerhaft bei den Betriebskosten und bei weiteren Investitionen für U3-Plätze. Bis Ende 2013 werden 272 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Insgesamt hat das Land damit von Sommer 2010 bis Ende 2013 712 Millionen für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt. Nach derzeitigem Stand werden bis 2018 insgesamt 1,4 Milliarden Euro in den U3-Ausbau fließen.
Planungs- und Finanzierungssicherheit ist für die Kommunen bei der Schaffung von U3-Plätzen von hoher Bedeutung.
Mit dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH), das am 21. November 2012 in Kraft getreten ist, unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung. Für die Kindergartenjahre 2011/12 und 2012/13 haben die Kommunen bereits den Ausgleich von rund 182 Millionen Euro erhalten. Ab dem 1. August 2013 erfolgt der Ausgleich dauerhaft über eine Erhöhung des Landesanteils an den Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz. Bis 2018 werden sich die Ausgleichszahlungen des Landes nach derzeitigem Stand auf den Betrag von rund 1,4 Milliarden Euro belaufen und übersteigen die zusätzlichen Umsatzsteueranteile, die NRW für den U3-Ausbau erhält.
In einem Erlass hat die Landesregierung zudem klargestellt, dass auch Kommunen in der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung diese Mehreinnahmen investiv für Ausbau, Umbau, Neubau und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen verwenden können, wenn im Rahmen dieser Maßnahmen zusätzliche U3-Plätze geschaffen werden. Gleiches gilt für Kommunen, die an der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz teilnehmen und deren Haushaltssanierungsplan derzeit noch nicht genehmigt ist. Das bedeutet einen wichtigen zusätzlichen Impuls für den U3-Ausbau.
Ministerin Ute Schäfer stellte sich am 17.04.2013 den Fragen von Landtagskorrespondentin Nadine Schullerus und RTL WEST-Chef Jörg Zajonc zum Thema U3-Ausbau in der Sendung "10 Minuten Klartext". Zum Video