
Aktuelles
Der Ausbau der Betreuungsplätze für die unterdreijährigen Kinder und die Förderung der frühkindlichen Bildung sind mit steigenden Anforderungen an die Elementarpädagogik verbunden und erfordern entsprechend qualifiziertes Personal. Der Einsatz von Personal in den Kindertageseinrichtungen ist in der Anlage zu § 19 KiBiz geregelt und in der Personalvereinbarung nach § 26 KiBiz weiter konkretisiert. Demnach vereinbart das MFKJKS mit den Spitzenverbänden und den Kirchen Grundsätze über die Qualifikation und den Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Die bisherige Fassung der Vereinbarung war bis zum 31. Juli 2013 befristet.
Im konstruktiven Dialog mit den Trägerverbänden wurde nunmehr nicht nur die Geltungsdauer der Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2014 verlängert, sondern zudem noch die folgenden Anpassungen vereinbart:
- Aktualisierung der Definitionen des Fach- und Ergänzungskraftbegriffs (§§ 1 und 2 der Vereinbarung).
- Schaffung einer Öffnungsklausel für Einzelfallentscheidungen beim Einsatz von Fachkräften (§ 1 Abs. 4 der Vereinbarung).
- Verlängerung der Übergangsregelung für den Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden (§ 3 der Vereinbarung).
- Regelungen zum Einsatz von Absolventinnen und Absolventen einer praxisintegrierten Erzieherausbildung in den Kindertageseinrichtungen (§ 4 der Vereinbarung).
Die geänderte Fassung der Vereinbarung (PDF, 513 KB) wurde zwischenzeitlich von allen Partnern unterzeichnet und ist am 13. März 2013 in Kraft getreten.
- Weiteres Bildmaterial zur Pressemeldung

In einem eineinhalbjährigen Dialogprozess und im Konsens mit den sechs Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft ist der Entwurf der "Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen" erarbeitet worden. Im Zentrum der Bildungsgrundsätze steht die Frage, wie es bereits in den frühen Lebensjahren gelingen kann, Kinder individuell so zu fördern, dass ihnen der Zugang zu Bildung offen steht - unabhängig von der Herkunft und dem Bildungshintergrund der Eltern.
Den von der wissenschaftlichen Begleitung erstellten Bericht mit umfangreichem Materialanhang und eine Praxisbroschüre, die die vielfältigen Erfahrungen der Erprobungsphase vor Ort dokumentiert, finden Sie hier.
Die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste organisieren seit über 60 Jahren gemeinsam mit Städten, Gemeinden, Jugendämtern, Forst- und Umweltschutzbehörden oder Vereinen internationale Workcamps in Deutschland. Etwa 1.500 junge Menschen aus aller Welt nehmen jährlich daran teil.
Die Gruppen leisten einen zeitlich begrenzten, intensiven Arbeitseinsatz (ca. 1.000 Stunden), der ideal ist, um ein Projekt schnell voranzubringen. Ein internationales Workcamp ist sehr öffentlichkeitswirksam. Sie können so die lokalen Medien auf Ihr Projekt und Anliegen aufmerksam machen. Internationales Flair bereichert Ihre Gemeinde und Sie leisten einen Beitrag zur interkulturellen Begegnung und zum internationalen Austausch. Sie unterstützen die Freiwilligenarbeit und tragen so zur Vorbildfunktion für Jugendliche in Ihrer Region bei.
Kontakt (PDF, 56 KB) und weitere Informationen finden Sie hier (PDF, 963 KB) und unter: www.ijgd.de.
- Weiteres Bildmaterial zur Pressemeldung

Alle Grundschulen aus Nordrhein-Westfalen können sich unter www.medienpass.nrw.de für die Teilnahme an Medienpass NRW online anmelden. Ziel dieser Initiative ist es, die systematische Vermittlung von Medienkompetenz in Schule und Jugendarbeit zu fördern, um allen Kindern und Jugendlichen einen verantwortlichen und selbstbestimmten Umgang mit Medien zu ermöglichen.
Die neu gestaltete Internetseite informiert über alle Angebote: Ein interaktiver "Kompetenzrahmen" bietet Erziehenden sowie Pädagoginnen und Pädagogen Orientierung, über welche Fähigkeiten Kinder und Jugendliche heute verfügen sollten. Lehrerinnen und Lehrer finden Hinweise und Links zu Unterrichtsmaterialien. Auch der eigentliche Medienpass, ein Sammelheft für Grundschulkinder, kann kostenlos über die Webseite bestellt werden. Sie dient zudem dem Austausch zwischen Lehrerinnen und Lehrern sowie Fachkräften der Jugendarbeit. So werden die Namen der Schulen, die an der Initiative bereits teilnehmen, veröffentlicht. Für Lehrerinnen und Lehrer ist eine Beratungs-Hotline eingerichtet: 0800-123123 (Festnetz: 3 Cent/Minute, Mobilfunknetz: max. 42 Cent/Minute)
Die Initiative ist derzeit im Aufbau: Der Medienpass NRW steht allen Grundschulen in NRW zur Verfügung; eine Ausdehnung des Angebots auf weitere Zielgruppen ist geplant. Der Medienpass NRW ist eine gemeinsame Initiative der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und der Medienberatung NRW.
Parallel zur Grundrevision des KiBiz leitet das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in den Kindertageseinrichtungen ein. Durch das "NRW-Sonderprogramm für Berufspraktika in Kindertageseinrichtungen" kann in den nächsten beiden Kindergartenjahren die zusätzliche Ausbildung von angehenden Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen gefördert werden.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhöhung der Zahl der Berufspraktika in Kindertageseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen finden Sie ebenso wie alle Anträge, Bescheide und Nachweise zum Herunterladen als PDFs hier.














