Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenzberatung


Die Schuldnerberatungsstellen beraten und helfen Menschen die infolge von Überschuldung in wirtschaftliche Not geraten sind, ihre Lebensverhältnisse wieder zu ordnen. Die Beratungsstellen nehmen Kontakt mit den Gläubigern auf, um die Höhe der Forderungen festzustellen und überlegen mit den verschuldeten Menschen, wie die Schulden (wenigstens teilweise) bezahlt werden können.
Überschuldete Personen können ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen und dadurch Restschuldbefreiung erhalten. In diesem Verfahren helfen die Beratungsstellen bei der Ausarbeitung des für das außergerichtliche Einigungsverfahren erforderlichen Plans, stellen die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens notwendigen Bescheinigungen über das in den letzten sechs Monaten erfolgte Bemühen um eine außergerichtliche Schuldenregulierung aus und helfen bei der Zusammenstellung der für den Antrag auf Eröffnung des Gerichtsverfahrens notwendigen Unterlagen und Verzeichnisse. Im Weiteren sind sie in der schwierigen Zeit der 6jährigen Wohlverhaltensphase Ansprechpartner und Ratgeber.

In Nordrhein-Westfalen sind rund 200 Schuldnerberatungsstellen für die Verbraucherinsolvenz anerkannt:
anerkannte Schuldnerberatungsstellen in freier Trägerschaft
anerkannte gewerbliche Schuldnerberatungsstellen

Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und dessen Ablauf erhalten Sie zum einen beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen und zum anderen aus der Broschüre "Was Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren wissen sollten".