Unterhaltsvorschuss
Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird insgesamt für höchstens 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Die Unterhaltsvorschusskasse bemüht sich, den Unterhaltsvorschuss von dem Unterhaltsverpflichteten zurück zu erhalten.
Die Unterhaltsvorschussmittel werden von Bund, Land und Gemeinden gemeinsam erbracht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de oder auf der Internetseite www.familienratgeber-nrw.de. Hinweise in türkischer oder russischer Sprache finden Sie in der Broschüre der Bundesregierung "Chancen durch Integration - Ratgeber für Familien"
