Steuervorteile
Da Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder viel für die Gesellschaft leisten, gewährt der Staat Familien steuerliche Vorteile und mildert damit ihre finanzielle Belastung.
Hier sind in erster Linie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zu nennen. Für verheiratete Eltern betragen beide Freibeträge zusammen 7.008 Euro. Alleinerziehende können die Hälfte (3.504 Euro) geltend machen. Bei der Berechnung der jährlichen Einkommensteuer prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil durch die Freibeträge oder das Kindergeld für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
Ein Familienhaushalt kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Wer Handwerker und andere Hilfen in seinem Haushalt beschäftigt, kann dies steuerlich geltend machen:
- Für haushaltsnahe, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wird eine Steuerermäßigung von 20 %, höchstens 510 Euro, gewährt.
- Die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird mit einer Steuerermäßigung von 20 %, höchstens 1.200 Euro, gefördert.
- Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, die nicht unter einen dieser beiden Tatbestände fallen, gibt es eine Steuerermäßigung von 20 %, höchstens 4.000 Euro.
Arbeiten beide Elternteile, sind die Kinderbetreuungskosten oft ein wichtiger Posten im Familienbudget. Auch hier hilft der Fiskus: Bis das Kind 14 Jahre alt ist, können zwei Drittel der Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr und Kind.
