Kinderzuschlag
Seit Anfang des Jahres 2005 wird der Kinderzuschlag gewährt. Ziel ist, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu stärken und Kinderarmut zu vermeiden.
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 € monatlich und wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder gezahlt. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, nicht aber den ihrer Kinder.
Der schriftliche Antrag wird bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit gestellt. Nähere Informationen finden Sie hier
Hinweise in türkischer oder russischer Sprache finden Sie in der Broschüre der Bundesregierung "Chancen durch Integration - Ratgeber für Familien"
