Kindergeld


Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Darüber hinaus gibt es Kindergeld

  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (gilt ab Geburtsjahrgang 1983),
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Kann ein Kind eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen, weil es keinen Ausbildungsplatz hat, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es beträgt

  • für das erste und zweite Kind 184 € monatlich,
  • für das dritte Kind 190 € monatlich und
  • für das vierte und weitere Kinder 215 € monatlich.

Weitere Informationen und eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der Arbeitsagentur oder unter www.familienkasse.de. Hinweise in türkischer oder russischer Sprache finden Sie in der Broschüre der Bundesregierung "Chancen durch Integration - Ratgeber für Familien. Unter https://formular.arbeitsagentur.de haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kindergeldantrag elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.