Elterngeld
Das Elterngeld sichert die Existenz von Eltern, die ihr Neugeborenes im ersten Lebensjahr vorwiegend selbst betreuen wollen. Es eröffnet jungen Eltern einen finanziellen Schonraum, um sich ohne größere wirtschaftliche Schwierigkeiten auf das Leben mit dem neuen Familienmitglied einrichten zu können.
Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld ist deshalb, dass der betreuende Elternteil gar nicht oder nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet. Grundsätzlich kann Elterngeld gezahlt werden, bis das Kind ein Jahr alt ist, also maximal 12 Monate. Zwei weitere Monate kommen dazu, falls auch der andere Elternteil sich in dieser Zeit seinem Kind widmet, seine Arbeitszeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert und auf Einkommen verzichtet.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Wer im Jahr vor der Geburt über 1.200 Euro netto im Monatsdurchschnitt verdient, erhält weniger, mindestens aber 65 Prozent dieses monatlichen Nettos. Nur wer so viel verdient, dass das Finanzamt von ihm die sogenannte "Reichensteuer" verlangt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Das betrifft Alleinerziehende, die im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 250.000 Euro versteuern mussten, und Elternpaare, die zusammen mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatten.
Für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, gibt es das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit finden Sie auf unserem Portal www.elterngeld.nrw.de. Hinweise in türkischer oder russischer Sprache finden Sie in der Broschüre "Chancen durch Integration - Ratgeber für Familien" der Bundesregierung.
