Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
In allen Fragen, die mit Schwangerschaft zusammenhängen, beraten die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen kostenlos und vertraulich. Dazu gehören die soziale Beratung und Hilfestellung einschließlich der Erschließung von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind, die Unterstützung bei der Wohnungssuche oder Kinderbetreuung. Ein Faltblatt über die Bundesstiftung Mutter und Kind können Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellen oder aus dem Internet herunterladen (PDF)
Die Beratungsstellen bieten auch für Jugendgruppen oder Schulklassen Sexualaufklärung und –prävention an. Die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stellen den ratsuchenden Frauen Beratungsschein aus, der erforderlich ist, wenn die Frau einen Schwangerschaftsabbruch straffrei vornehmen lassen möchte. Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden vom MFKJKS gefördert.
Die Beratungsstellen finden Sie hier.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - keine Leistung der Krankenkasse. Wenn Frauen nach ihrem Einkommen und Vermögen dazu in der Lage sind, müssen sie selbst die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs tragen. Wenn die Kosten des Abbruchs die Frauen jedoch unzumutbar belasten, werden diese vom Land übernommen. Dazu müssen die Frauen einen Antrag bei ihrer Krankenversicherung stellen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier (PDF, 175 KB).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Sie über Familienplanung, Schwangerschaft und Verhütung.
Der direkte Link zu der Bundeszentrale
Des Weiteren finden Sie Beratung zu diesem Thema im Internet bei:
www.liebe-lore.de (Beratungsstelle Lore-Agnes-Haus der Arbeiterwohlfahrt Niederrhein)
www.donumvitae.org
www.profamilia.de
www.beratung-caritas.de
www.ekir.de/beratung-nrw
